FAQ und Checkliste für Unternehmen und Webseiten

Neues Datenschutzgesetz revDSG

Damit verbunden sind die Stärkung der Datenschutzaufsicht und ein Ausbau der Strafbestimmungen. Für Unternehmen schafft das Gesetz ausserdem neue Pflichten, insbesondere bei der Erhebung, dem Verlust oder dem Missbrauch von Personendaten. Eines der Ziele des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) ist die Gewährleistung der Kompatibilität mit dem internationalen Recht, insbesondere mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die 2016 von der Europäischen Union beschlossen wurde. Der Bundesrat präsentierte im September 2017 einen Entwurf für ein total-revidiertes Datenschutzgesetz (E-DSG), welches erhöhte Transparenz schaffen und die Mitbestimmungsrechte von betroffenen Personen, über die Daten bearbeitet werden, stärken soll. Dabei ist der Entwurf stark an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angelehnt, welche seit dem am 25. Auch die ePrivacy-Verordnung ist eng damit verknüpft, welche ebenfalls von der EU verabschiedet wurde (noch nicht in Kraft) und als Lex Specialis die Privatsphäre im Internet und der elektronischen Kommunikation regeln soll.

Im Unterschied zur DSGVO ist im DSG die Datenverarbeitung grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Erlaubnis oder Einwilligung. Das Schweizer Datenschutzgesetz sieht jedoch strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Insbesondere darf die Datenverarbeitung nicht die Persönlichkeit der betroffenen Person widerrechtlich verletzen (Art. 30 DSG). Eine Persönlichkeitsverletzung liegt beispielsweise vor, wenn die Datenverarbeitung gegen die datenschutzrechtlichen Grundprinzipien wie Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Datensicherheit, Verarbeitung nach Treu und Glauben oder Richtigkeit verstößt.

Wie ein Hinweisgebersystem die Unternehmenskultur fördern kann

Im Herbst 2023 treten laut Bundesamt für Justiz das neue, revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und die Neufassung der Datenschutzverordnung (VDSG; Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz) in Kraft. Formal muss dem noch der Bundesrat zustimmen, was aber als sicher gilt. Das neue Gesetz orientiert sich eng an der europäischen DSGVO. Die verbliebenen Unterschiede zwischen beiden sind in einer Vergleichstabelle aufgelistet (nur in französischer Sprache). Das DSG schreibt bei datenintensiven Vorgängen mit erhöhtem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor. Unternehmen sind verpflichtet, mögliche Risiken zu analysieren und zu bewerten und, falls erforderlich, den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einzubinden.

  • Ausserdem legen wir dar, wo sich das DSG Schweiz und die EU-DSGVO gleichen oder unterscheiden.
  • Ende 2016 begann bereits die Arbeit an einem Vorentwurf einer Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes.
  • Die Beurteilung einer Meldepflicht kann aber gerade in Anbetracht des Einzelfalls durchaus herausfordernd sein.
  • Sollte die Schweiz mit der Komplettrevision des DSG nicht zeitnah beginnen, besteht die Gefahr, dass ihr eben dieser Angemessenheitsbeschluss entzogen wird.
  • Betroffene müssen eindeutig und verständlich darüber aufgeklärt werden, wie ihre Daten genutzt werden.
  • Während die EU-Datenschutzrichtlinie gewisse in der Schweiz ansässige Unternehmen nicht oder kaum tangiert, wird das neue Datenschutzgesetz für alle Schweizer Unternehmen relevant sein.

Auch deutsche oder österreichische Unternehmen und Webseitenbetreiber. Liegt keine entsprechende Entscheidung des Bundesrats vor, können auch Standarddatenschutzklauseln oder vorher von dem EDÖB freigegebene, eigene Vertragsklauseln, spezifische Garantien oder Binding Corporate Rules genutzt werden. Der EDÖB veröffentlicht eine Liste von der von ihm genehmigten, ausgestellte oder anerkannten Standarddatenschutzklauseln. Diese umfasst auch die EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, bei deren Verwendung aber ggf.

Datenschutz-Update

Auch die Schweiz verfügt über einen Angemessenheitsbeschluss, welcher am 26. Selbstverständlich hat sich das Schweizer Datenschutzrecht in der Zwischenzeit weiterentwickelt, um weiterhin ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Das Bundesgesetz über den Datenschutz und die dazugehörigen Verordnungen wurden vollständig revidiert, um den Datenschutz zu stärken. Dies geschah einerseits um mit der rasanten Entwicklung neuer Technologien Schritt zu halten und andererseits um Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere den einschlägigen Reformen der EU und des Europarats, Rechnung zu tragen. Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. Der Datenschutz ist in der Schweiz im Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) geregelt.

Welche neuen Begriffe sind wichtig für das Verständnis des Datenschutzrechts?

Wer allerdings die DSGVO beachten muss, sollte sich an deren Anforderungen orientieren. Verarbeitungen, die nach der DSGVO erlaubt sind, werden auch nach dem DSG zulässig sein. Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) tritt am 15. September 2023 in Kraft und es gibt keine Umsetzungsfrist, sodass das Gesetz sofort zu beachten ist. September 2023 gilt das neue Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (kurz “Datenschutzgesetz”, Abkürzung “DSG”).

Das DSG regelt, ähnlich wie das hiesige Bundesdatenschutzgesetz, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen wie Bundesbehörden als auch durch Verantwortliche aus dem privaten Segment. Die Einhaltung des DSG wird von dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten überwacht und kontrolliert. Ähnlich wie im BDSG-neu regelt auch das DSG Informationspflichten, vgl. Ähnliche Regelungen gelten auch für Deutschland über die Art. 12 ff. Auch bezüglich der Bildung von Profilen existiert im DSG eine mostbet offizielle website Regelung, ähnlich wie in § 37 BDSG-neu.

Wir haben diese aber auch übersetzt und hier gelangen Sie zur Übersetzung in Deutsch. Das Datenschutzrecht in Deutschland basiert auf einem vielschichtigen, aber etablierten Regelungssystem. Im Zentrum steht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt durch bereichsspezifische Normen wie das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) oder… Dieser Beitrag soll die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen nach dem DSG zur Meldung von Datensicherheitsverletzungen benennen und gleichzeitig zentrale Unterschiede zur DSGVO skizzieren. Zudem werden wichtige Punkte aus dem Leitfaden des EDÖB für die Beurteilung einer Meldepflicht zusammengefasst.

Weitere Hinweise dazu können auf der Website des EDÖB abgerufen werden. Um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten, müssen der Verantwortliche und der Auftragsbearbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen (Art. 8 DSG). Diese Maßnahmen werden in Art. 3 der Datenschutzverordnung konkretisiert, indem die einzelnen Schutzbereiche definiert sind, die in einer sehr ähnlichen Form auch aus der DSGVO (und dem alten deutschen BDSG) bekannt sind. Die Prinzipien Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, die mit der DSGVO im EU-Recht eingeführt wurden, werden nun auch im DSG verankert (Art. 7 DSG). Eine Datenverarbeitung ist bereits in der Konzeption technischer Datenverarbeitungsprozesse so zu gestalten, dass diese auf das Minimum beschränkt wird.

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