Berichte Eidgenössische Spielbankenkommission
Die Spielbanken sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden verständlich und umfassend über die Risiken des Geldspiels zu informieren. Das Informationsmaterial soll einen Selbsterhebungsbogen zur Prüfung des eigenen Spielverhaltens enthalten und Möglichkeiten für Selbstkontrollen, Spielbeschränkungen sowie Spielsperren aufzeigen. Die Spielbanken müssen Spielende auch darüber informieren, welche Angebote süchtigen, suchtgefährdeten oder verschuldeten Personen offenstehen, und wo Beratungsstellen patrimoine2018.ch und Selbsthilfegruppen zu finden sind. Die Spielbanken sind verpflichtet ein Sozialkonzept zu erstellen.
Stellenangebote in der ESBK
- Im Berichtsjahr führte sie 38 Hausdurchsuchungen durch (46 % mehr als 2023) und eröffnete insgesamt 132 Strafverfahren (gegenüber 103 im Vorjahr, bzw. +28 %).
- Im Fokus standen Lokale, in denen mutmasslich illegale Spielbankenspiele angeboten wurden.
- Spieltische und Geldspielautomaten werden mit elektronischen Kontrollsystemen und Kameras so überwacht, dass jeder Spielvorgang nachvollzogen werden kann.
- Diese Mitarbeitenden nehmen zudem regelmässig an Weiterbildungen teil, um ihre Kompetenzen zu vertiefen und neue Entwicklungen im Bereich des Spielerschutzes zu berücksichtigen.
- Es sei jedoch nicht nur die Bekämpfung der illegalen Anbieter, die im Fokus stehe.
- Ihre Einsätze und Gewinne würden von der Behörde eingezogen, da diese auf illegalen Plattformen erzielt worden seien.
Das Spielangebot umfasst Tischspiele, automatisiert durchgeführte Geldspiele und Jackpotsysteme. Die zulässigen Tischspiele sind in der Spielbankenverordnung definiert. Die Spielbankenspiele müssen so ausgestaltet sein, dass sie auf sichere und transparente Weise durchgeführt werden können. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist die Aufsichtsbehörde über die Spielbanken.
Diese Mitarbeitenden nehmen zudem regelmässig an Weiterbildungen teil, um ihre Kompetenzen zu vertiefen und neue Entwicklungen im Bereich des Spielerschutzes zu berücksichtigen. Vor der Inbetriebnahme in einer Spielbank muss jedes automatisierte Geldspiel von einem akkreditierten Institut geprüft werden, welches bestätigt, dass es den technischen Anforderungen nach Schweizer Recht entspricht. Gleich wie die Banken müssen auch die Casinos sicherstellen, dass sie nicht missbraucht werden, um Gelder aus krimineller Herkunft in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird von der ESBK überwacht. Diese Kontrollen umfassten nicht nur landbasierte Casinos, sondern auch Online-Angebote. Zudem wurden im Jahr 2024 die Spielbanken erneut auf ihre Sicherheits- und Sozialkonzepte hin überprüft, um den Spielerschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Erträge korrekt abgerechnet werden.
Tätigkeitsbericht 2024
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) nahm am jährlichen DACHL-Treffen der Glücksspielaufsichtsbehörden teil. Januar 2019 in Kraft ist, gibt den 21 Spielbanken die Möglichkeit, ihre Spiele auch online anzubieten. Sie benötigen dafür eine Konzessionserweiterung, die vom Bundesrat erteilt wird.
Es sei jedoch nicht nur die Bekämpfung der illegalen Anbieter, die im Fokus stehe. Die ESBK habe auch die Spieler ins Visier genommen, die sich an illegalen Glücksspielen beteiligen. Ihre Einsätze und Gewinne würden von der Behörde eingezogen, da diese auf illegalen Plattformen erzielt worden seien. Im Bereich der Strafverfolgung habe die ESBK im Jahr 2024 erhebliche Fortschritte erzielt.
In der Folge habe die Behörde 601 neue Domains gesperrt worden und auch bei der Strafverfolgung sei es zu einer deutlichen Zunahme der Aktivitäten gekommen. Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt. Am vergangenen Wochenende hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) gemeinsam mit den Polizeibehörden mehrere Hausdurchsuchungen in den Kantonen Luzern und Zürich durchgeführt. Im Fokus standen Lokale, in denen mutmasslich illegale Spielbankenspiele angeboten wurden. Dabei wurden mehrere tausend Franken, rund ein Dutzend Spielautomaten sowie umfangreiches IT- und Videoüberwachungsequipment sichergestellt. Die Bestimmungen über die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten sind am 1.
2024 flossen 358 Millionen Franken in den AHV/IV-Ausgleichsfonds (2023 waren es 364 Millionen). Mit diesem Entscheid erhält die ESBK in ihrem aufsichtsrechtlichen Vorgehen in allen Punkten recht. Die Webseite veröffentlicht alle Mitteilungen der Departemente und Ämter, sowie Daten der Medienkonferenzen des Bundesrates, der Bundesverwaltung, der Parteien usw.
Dabei arbeite die Behörde eng mit den Kantonspolizeien und anderen Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dies ermögliche es, Beweismaterial zu sammeln und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Laut dem Bericht der ESBK habe es 2024 eine spürbare Zunahme von illegalen Online-Glücksspielangeboten gegeben. Spielende mit Anzeichen problematischen Spielverhaltens wurden nicht ausreichend abgeklärt und nicht rechtzeitig gesperrt.
Im Rahmen dieser Kontrollen seien insgesamt 391 Inspektionstage durchgeführt worden. Um dem wachsenden Schwarzmarkt entgegenzuwirken, habe die ESBK im Jahr 2024 insgesamt 601 neue Domains gesperrt, um den Zugang zu illegalen Plattformen erschweren. Auch die kontinuierliche Veröffentlichung einer Liste illegaler Glücksspielseiten sei Teil der Strategie, den Markt zu kontrollieren und zu regulieren. Darin geht die Behörde insbesondere auf die Entwicklung der legalen Glücksspiellandschaft sowie des illegalen Glücksspiels im terrestrischen und Online-Bereich ein. Dem Bericht zufolge habe es einen deutlichen Anstieg illegaler Online-Casinos gegeben.
Sie sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und erhebt die Spielbankenabgabe. Im Jahr 2022 wird sich die ESBK auf das Verfahren zur Erneuerung der aktuellen Konzessionen konzentrieren, die 2024 auslaufen werden. Die ESBK kämpft unablässig gegen das illegale Geldspiel, sei es in Bars, Restaurants und Vereins- oder Kulturlokalen als auch im Internet. Im Berichtsjahr führte sie 38 Hausdurchsuchungen durch (46 % mehr als 2023) und eröffnete insgesamt 132 Strafverfahren (gegenüber 103 im Vorjahr, bzw. +28 %). Dezember 2024 umfasste die Liste der von der ESBK gesperrten Online-Spielangebote 2093 Einträge, 601 mehr als ein Jahr zuvor (+40 %). Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen.
Dieses Konzept legt dar, welche Massnahmen ergriffen werden, um Spielerinnen und Spieler zu schützen. Das Sozialkonzept regelt insbesondere Massnahmen bezüglich Information, Früherkennung, Selbstkontrolle und Spielbeschränkungen für Spielerinnen und Spielern. Für jedes Spielbankenspiel, das die Spielbank durchführt, braucht sie eine Bewilligung der ESBK.
Auch entschuldige die vermeintliche Unwissenheit die Teilnahme an illegalen Glücksspiel nicht. Ein weiteres Motiv zur Nutzung der illegalen Angebote sei die Umgehung von Spielersperren. Ein weiteres Problem sei, dass immer mehr Spieler, vor allem jüngere Menschen, von diesen illegalen Plattformen angezogen würden. Häufig werde von den Spielern Unwissenheit als Begründung vorgebracht, warum sie auf illegalen Websites spielten. Die ESBK hatte im Jahr 2020 eine Verwaltungssanktion gegen die Grand Casino Baden AG (GCB) verfügt, nachdem sie bei deren Online-Spielangebot mehrere Verstösse gegen das Geldspielgesetz festgestellt hatte. Die Spielbank erhob dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Die restlichen 2, die sich in Prilly und Winterthur befinden und in der Vorperiode noch keine Konzession hatten, konnten aufgrund von Bauverzögerungen den Spielbetrieb nicht aufnehmen und wurden daher nicht geprüft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde und Strafverfolgungsbehörde. Sie ist für die Aufsicht über die landbasierten Spielbanken und die Online-Spielbanken zuständig.
Für beide Arten von Geldspielen muss die Spielbank über eine Konzession verfügen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) überwacht diese Betriebe durch Inspektionen und Datenauswertungen. Sie erhebt auch eine Abgabe auf den Bruttospielertrag jeder Spielbank. 275 Millionen Franken an die ESBK entrichtet, davon 26 Millionen an die Kantone, während der Rest für die AHV bestimmt ist. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Wirksamkeit der Aufsicht durch die ESBK, deren Organisation sowie Rentabilitätsaspekte im Zusammenhang mit dieser Aufsicht geprüft. Die Spielbanken stellen sicher, dass ihr Personal, das für den Sozialschutz verantwortlich ist, entsprechend ausgebildet wird.
Dieses bestätigte die ESBK-Verfügung im November 2023 in vollem Umfang. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde in allen wesentlichen Punkten abgewiesen und die Sanktion in der Höhe von 1,8 Millionen Franken bestätigt. In diesen Tarifen werden die Entschädigungen festgelegt, welche die Nutzer für die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks oder einer nachbarrechtlich geschützten Darbietung zahlen müssen. Als Genehmigungsinstanz handelt die ESchK unabhängig von der Bundesverwaltung. Die Spielbanken müssen den Spielerinnen und Spielern Möglichkeiten zur Kontrolle und Beschränkung der Spieldauer, der Spielhäufigkeit oder der Verluste zur Verfügung stellen. Beispielsweise werden Statistiken zum Spielverhalten sowie ein Überblick über die getätigten Einsätze angeboten.
Neben der Konzessionserweiterung bedürfen die Spielbanken zusätzlich noch der Bewilligung der ESBK für die einzelnen Spiele, bevor sie ihre Online-Aktivität aufnehmen können. Alle 20 Spielbanken hätten die erforderlichen Prüfungen erfolgreich bestanden und von der ESBK die Betriebsbewilligung erhalten, um ihren Betrieb unter den neuen Regeln ab Januar 2025 fortzusetzen. Im Hinblick auf den legalen Glücksspielmarkt hat die ESBK in ihrem Bericht eine detaillierte Übersicht über die Entwicklung der konzessionierten Spielbanken in der Schweiz gegeben. Ende 2024 seien 20 Spielbanken unter den neuen Konzessionen bereit gewesen, ihren Betrieb aufzunehmen. Die ESBK berichtet 2024 von einem wachsenden Markt illegaler Online-Glücksspiele und verstärkten strafrechtlichen Maßnahmen.
2023 wurden 22 Konzessionen für den Zeitraum von 2025 bis 2044 vergeben. Im Jahr darauf führte die ESBK verschiedene Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen einhielten und die Angaben in den Anträgen korrekt waren. 20 dieser Unternehmen erhielten die Bewilligung für die Betriebsaufnahme ab 2025.
Zudem erhielten gesperrte Personen Werbung für das Online-Spielangebot, obwohl dies nach Geldspielgesetz ausdrücklich verboten ist. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), das Online-Geldspiele erlaubt, trat am 1. 21 Spielbanken bieten in der ganzen Schweiz landbasierte Geldspiele an, 11 davon auch Online-Geldspiele.